Der Energieausweis für Ihre Immobilie
Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet.
Bei Bestandsgebäuden werden zudem konkrete Modernisierungstipps zur Energieeinsparung gegeben.
Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Für bestehende Gebäude muss bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Ausgenommen hiervon sind unter Denkmalschutz stehende Gebäude (vgl. § 16 Abs. 4 EnEV).
Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.
Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs des Gebäudes der letzten drei Jahre erstellt (einfacher Nachweis).
Der Energieausweis auf Bedarfsbasis berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagentechnik unter Normbedingungen (aufwendiger Nachweis).
Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Weblinks
WIKIPEDIA - Die freie Enzyklopädie
http://de.wikipedia.org/wiki/Energieausweis
dena - Deutsche Energie-Agentur
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung